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   BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70   

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https://dejure.org/1970,2187
BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70 (https://dejure.org/1970,2187)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1970 - VIII B 51.70 (https://dejure.org/1970,2187)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1970 - VIII B 51.70 (https://dejure.org/1970,2187)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Ausbildung für die steuerberatenden Berufe - Anrechnung der Lehrzeit und Studium der Berufsbewerber für die steuerberatenden Berufe mit Recht als zwei getrennte Ausbildungsabschnitte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70
    Die Beschwerde hat zwar die Urteile BVerwGE 10, 250, 21, 138 und 22, 349 bezeichnet.

    Die Urteile BVerwGE 10, 250 und 22, 349 unterscheiden zwischen dem praktischen Teil der Berufsausbildung einerseits sowie dem anschließenden wissenschaftlichen Studium bzw. beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst andererseits.

  • BVerwG, 19.11.1965 - VII C 49.65
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70
    Die Beschwerde hat zwar die Urteile BVerwGE 10, 250, 21, 138 und 22, 349 bezeichnet.

    Die Urteile BVerwGE 10, 250 und 22, 349 unterscheiden zwischen dem praktischen Teil der Berufsausbildung einerseits sowie dem anschließenden wissenschaftlichen Studium bzw. beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst andererseits.

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70
    Jedenfalls hat aber das Bundesverwaltungsgericht zur Abgrenzung des Begriffs des Ausbildungsabschnitts im Sinne der Zurückstellungsvorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG in zahlreichen Entscheidungen eingehend Stellung genommen (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [MDR 1970, 617 = NJW 1970, 771]).
  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 30.64
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1970 - VIII B 51.70
    Das Urteil BVerwGE 21, 138 befaßt sich mit der Abgrenzung der Berufsfortbildung von der allein durch § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG geschützten Berufsausbildung und wird deshalb schon aus diesem Grunde von der vom Verwaltungsgericht getroffenen Entscheidung nicht berührt.
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